Angebot
Der Aufruf und die allgemeine Bearbeitung eines Angebotes entspricht der üblichen Belegbearbeitung..
Angebotsfreigabe
Im Serviceprogramm muss das Recht zur Angebotsfreigabe eingerichtet sein: Menü Verwaltung/Benutzer, Button Details, Recht: Angebot/Freigeben muss mit einem Häkchen versehen werden und über den Button OK die Einstellung bestätigt werden.
Im Angebot befinden sich zwei Kontrollkästchen um die Angebotsfreigabe zu steuern:
- Freigabe des Angebots erforderlich: (Die Voreinstellung kann in der Konfiguration, Register Belege, Register Allgemein erfolgen. Hier kann ggf. auch ein Nettoangebotsbetrag, ab dem eine Freigabe erforderlich sein soll, eingetragen werden.) Ist dort das Kontrollkästchen "Freigabe erforderlich" für neue Angebote aktivieren ab aktiviert, wird sofort bei Neuanlage eines Angebotes auch dort das Kontrollkästchen Freigabe des Angebotes erforderlich auf aktiv gesetzt.
Nun ist es nicht mehr möglich, dass so gekennzeichnete Angebot zu drucken und auch nicht in einen Folgebeleg zu übernehmen. (Wenn in der Konfiguration ein Eintrag für die Nettosumme gemacht wurde, ist dies erst der Fall, wenn die Nettogesamtbetragsgrenze - incl. evt. Fracht- und Verpackungskosten - erreicht oder überschritten wurde.)
- Freigabe erteilt (Angebot nicht mehr änderbar): Erst, wenn die Freigabe bei einem Angebot erteilt (Häkchen gesetzt) wurde, wird das Angebot zum Drucken bzw. zu Datenübernahmen freigegeben. Mit dem Erteilen der Freigabe werden im Angebot im Bereich Freigabe (unterhalb des Splitters) automatisch die Felder erteilt am und erteilt von gesetzt. D.h. es wird das aktuelle Datum und der aktuelle Benutzername eingetragen.
Angebotsbindefrist
In der Konfiguration, Register Belege/Register Allgemein kann eine Bindefrist in Tagen eintragen werden. Diese dient als Vorgabe für das Feld Ablauf der Bindefrist im Angebot (Datumsfeld unterhalb des Splitters).
Beispiel: Ist ein Angebot am 25.01.2007 erstellt worden und ist in das Feld Vorgabe für Bindefrist in Tagen eine 7 eingetragen worden, so ist die Bindefrist für dieses Angebot der 01.02.2007. Im Angebot kann ein entsprechend der Bindefrist eingetragenes Datum geändert werden.
Ist die Bindefrist für ein Angebot abgelaufen, erscheint bei dem Versuch das Angebot in einen Folgebeleg zu übernehmen die Frage: "Die Bindefrist (Datum) von Beleg (...) ist überschritten. Trotzdem übernehmen?". Nur, wenn diese Frage mit "Ja" beantwortet wird, erfolgt die Datenübernahme, ansonsten wird der Übernahmevorgang abgebrochen.
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