Im Serviceprogramm muss das Recht zur Auftragsfreigabe eingerichtet sein: Menü Verwaltung/Benutzer, Button Details, Recht: Auftrag/Freigeben muss mit einem Häkchen versehen werden und über den Button OK die Einstellung bestätigt werden.

Im Auftrag befinden sich - unterhalb des Splitters - im Bereich Freigabe zwei Kontrollkästchen, um die Auftragsfreigabe zu steuern: 

  • Freigabe des Auftrags erforderlich: (Die Voreinstellung kann in der Konfiguration, Register Belege, Register Allgemein erfolgen. Hier kann ggf. auch ein Nettoauftragsbetrag, ab dem eine Freigabe erforderlich sein soll, eingetragen werden. Ist in der Konfiguration das Kontrollkästchen "Freigabe erforderlich" für neue Aufträge aktivieren ab aktiviert, wird sofort bei Neuanlage eines Auftrages auch dort das Kontrollkästchen Freigabe des Auftrages erforderlich auf aktiv gesetzt. 

Nun ist es nicht mehr möglich, den so gekennzeichneten Auftrag zu drucken und auch nicht in einen Folgebeleg zu übernehmen. (Wenn in der Konfiguration ein Eintrag für die Nettosumme gemacht wurde, ist dies erst der Fall, wenn die Nettogesamtbetragsgrenze - incl. evt. Fracht- und Verpackungskosten - erreicht oder überschritten wurde.)

  • Freigabe erteilt (Auftrag nicht mehr änderbar): Erst, wenn die Freigabe bei einem Auftrag erteilt (Häkchen gesetzt) wurde, wird der Auftrag zum Drucken bzw. zu Datenübernahmen freigegeben. Mit dem Erteilen der Freigabe werden im Auftrag automatisch die Felder erteilt am und erteilt von gesetzt. D.h. es wird das aktuelle Datum und der aktuelle Benutzername eingetragen. 

In der Disposition (Menü Verkauf/Auftrag/Rückstände (Disposition) werden Aufträge, die noch nicht freigegeben wurden, entsprechend mit dem Status "nicht OK" und der Bemerkung "Auftragsfreigabe erforderlich" gekennzeichnet, wenn eine automatische Verteilung durchgeführt wird. Bei manueller Eingabe der Liefermenge erscheint entsprechend eine Meldung.


 

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