Bei Warensendungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind INTRASTAT-Versendemeldungen beim Statistischen Bundesamt abzugeben, damit der tatsächliche gegenseitige Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten erhoben werden kann. In der INTRASTAT-Versendemeldung müssen die Waren erfasst werden, die "körperlich" von Deutschland aus versendet werden. Die Meldepflicht tritt ab einem bestimmten Wert (Wert aus Vorjahr) der Versendungen in andere EU-Staaten in Kraft.

Aufruf und Einstellungen

Parameter festlegen

Intrastat-Pflicht bearbeiten

Ein- und Ausfuhrmeldungen

 

In metropolis können sowohl Ausfuhr- als auch Einfuhrmeldungen erzeugt bzw. vorhandene eingesehen werden.

Bevor eine ordnungsgemäße Erzeugung von INTRASTAT-Meldungen durchgeführt werden kann, müssen einige notwendige Parameter eingestellt werden.

 

 

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