Teillieferungen verbieten
In den Adressgruppen (zur Voreinstellung für neu angelegte Adressen) und in den Adress-Stammdaten jeweils im Register Allgemein, gibt es ein Kontrollkästchen Teillieferung verboten. Ist das Kontrollkästchen in den Adress-Stammdaten aktiviert, so wird diese Einstellung auch für einen Auftrag an die Adresse beibehalten, d. h. es ist keine Teilübernahme zum Lieferschein oder zur Rechnung möglich.
Das Listenfeld Teillieferung verboten befindet sich im Auftrag unterhalb des Splitters und es kann dort wahlweise für den aktuellen Auftrag deaktiviert bzw. aktiviert werden. Somit sind Ausnahmen in der Lieferweise für einzelne Aufträge möglich.
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