Soll die Berechnung eines Wartungsvertrages anstatt an den Auftraggeber (Kunden) an einem Fachhändler gehen, muss dieser dem Kunden als abweichende Anschrift mit dem Anschriftentyp "Rechnungsanschrift" zugeordnet werden (Adress-Stammdaten des Kunden, Register Anschriften). 

Sollen die Updatelieferungen an eine vom Auftraggeber (Kunden) abweichende Lieferanschrift verschickt werden, muss diese Lieferadresse als abweichende Anschrift mit dem Anschriftentyp "Lieferanschrift" dem Auftraggeber (Kunden) zugeordnet werden. 

Es ist möglich, den Fachhändler einmal als Rechnungsanschrift und gleichzeitig auch als Lieferanschrift anzugeben. 

Die Zuordnung einer abweichenden Rechnungs- und/oder Lieferanschrift kann auch später direkt im Wartungsvertrag im Register Anschriften erfolgen. 


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