Im Register Beleg-Freigabe können Sie die grundsätzliche Einstellung für Belegneueingaben (eingeschlossen sind auch Neueingaben über Kopieren, Neueingaben durch Übernahme von Beleg zu Beleg) für Adressen einer Adressgruppe durchführen. Ist in einer Adresse eine abweichende Einstellung durchgeführt worden, so hat diese Vorrang. Ist für eine Adresse keine Einstellung für einen Belegtyp vorgenommen worden, wohl aber in der Adressgruppe, so wird auf diese zugegriffen. Weiteres zum Thema - siehe -> Adressen - Register Beleg-Freigabe.

 

 

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