Urlaub

Für Urlaub muss im betroffenen Zeitraum kein Arbeitsbeginn oder Arbeitsende erfasst werden, sondern nur die Anzahl der Sollstunden (z.B. 8 Stunden pro Tag). Diese werden anhand der am Benutzer hinterlegten Sollstunden in Urlaubstage umgerechnet. Um einen halben Tag Urlaub zu erfassen, wird wie bisher Arbeitsbeginn und Arbeitsende erfasst und im Feld Urlaub die reduzierte Stundenanzahl (z.B. 4 Stunden = 0,5 Urlaubstage) eingetragen (Siehe in nächster Grafik: 1. + 2. ).

 

Sonderurlaub

Für Sonderurlaub muss im betroffenen Zeitraum kein Arbeitsbeginn oder Arbeitsende erfasst werden, sondern nur die Anzahl der Sollstunden (z.B. 8 Stunden pro Tag) (Siehe in nächster Grafik: 3.).

 

Krankheit

Im Krankheitsfall muss im betroffenen Zeitraum kein Arbeitsbeginn oder Arbeitsende erfasst werden, sondern nur die Anzahl der Sollstunden (z.B. 8 Stunden pro Tag). Diese werden anhand der am Benutzer hinterlegten Sollstunden in Krankheitstage umgerechnet (Siehe in nächster Grafik: 4.)

 

Bezahlte Überstunden

Als bezahlte Überstunden werden Überstunden gewertet, die nicht in die Gleitzeit einfließen, da diese anderweitig vergütet wurden und nicht zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeitausgleich genommen werden. In diesem Fall muss für den Tag die tatsächliche Arbeitszeit erfasst werden und die Überstunden dann in dem dafür vorgesehenen Feld bezahlte Überstunden eingetragen werden (Siehe in nächster Grafik: 5.).

 

 

 

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